Nachlassabwicklung

Ein schreckliches Wort! Auch durch seine Erklärung wird es nicht schöner.

Meine Kanzlei meint damit die Erledigung sämtlicher administrativer und rechtlicher Aufgaben, die vom Zeitpunkt des Todesfalles bis zur Schließung des letzten Nachlasskontos notwendig werden.

Auftraggeber ist der Alleinerbe; bei Vertretung einer Erbengemeinschaft lassen wir uns von sämtlichen Erben beauftragen, sonst sind Verfügungen für die Erbengemeinschaft nicht wirksam.

Falls Sie weitere Fragen zu unserem Tätigkeitsbereich Nachlassabwicklung haben, finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Nachlassabwicklung“ eine ganze Seite mit Informationen.

Zurück zum Glossar