Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament verfasst wurde. Hiernach erben zuerst die Abkömmlinge und die Ehepartner. Sind diese nicht vorhanden oder treten sie das Erbe nicht an, erben die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, dann deren Eltern und so weiter.

Zurück zum Glossar