Enterbung

Wird eine Person, die eigentlich Teil der gesetzlichen Erbfolge ist, vom Erblasser im Testament ausgeschlossen, so spricht man von einer Enterbung.

Entgegen der landläufigen Meinung, bedeutet dies nicht, dass die Person nichts bekommt, sondern, dass sie höchstens Anspruch auf den Pflichtteil hat. Der Pflichtteilsanspruch lässt sich auch nicht testamentarisch ausschließen.

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