Annahme

Das Vermögen eines Erblassers geht automatisch auf die vorläufigen Erben über. Die Erben haben dann die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe auszuschlagen. Wird es nicht ausgeschlagen, gilt es automatisch als angenommen. Mit der Annahme gehen die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte auf den Erben über.

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