EN

Todesfall - Was soll ich jetzt tun?

Hier erfahren Sie alles darüber, wie Sie bei Tod, Krankheit oder nach einem Unfall vorgehen müssen.


Das Wichtigste zuerst

Verständigen Sie einen Arzt.

Dieser wird einen Totenschein ausstellen, welchen Sie unter anderem für die Beantragung der Sterbe-urkunde benötigen. Bei Versterben im Krankenhaus erfolgt dies automatisch.

Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen, um die weiteren Schritte (z.B. Beerdigung) zu besprechen

Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut.

Sichten Sie hierzu unbedingt die Unterlagen des Verstorbenen. Gegebenenfalls hat der Verstorbene bereits einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen oder eine Bestattungs-verfügung erstellt. Achtung: Eine Bestattungsverfügung ist verbindlich!

Die nächsten Schritte

  • Spätestens am dritten Tag nach dem Todesfall muss eine Meldung des Todesfalls bei dem Standesamt am Sterbeort erfolgen und eine Sterbeurkunde beantragt werden.

  • Suchen Sie die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammen. (Testament/Erbvertrag, Personal-ausweis, Geburtsurkunden, Versicherungsscheine, Bankunterlagen, Mietvertrag etc.)

  • Klären Sie, ob der Verstorbene eine Vorsorge- oder Generalvollmacht erteilt hat, welche über seinen Tod hinaus gültig sein soll. Nehmen Sie ggfs. Kontakt zu dem Bevollmächtigten auf.

  • Falls Sie Erbe geworden sind: Überlegen Sie sich, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten.


  • Informieren Sie die Lebensversicherung, die Sterbegeldversicherung und bei einem Unfalltod die Un-fallversicherung.Die Versicherungen fordern eine unverzügliche Benachrichtigung und behalten sich vor, die Todesur-sache zu prüfen. Wird der Todesfall zu spät gemeldet, kann es unter Umständen zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme kommen. Auch hier gilt: Schriftlich ist in jedem Fall besser als mündlich!

Was ist noch zu erledigen?

  • Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber.
  • Benachrichtigen Sie Verwandte und Freunde des Verstorbenen! Viele Hinterbliebene nehmen es sehr schwer, wenn ihnen diese letzte Gelegenheit des Lebewohls verwehrt bleibt. Auch, wenn sie zeitlebens keinen guten oder regelmäßigen Kontakt hatten.
  • Leiten Sie die Klärung der Erbfolge in die Wege.
  • Falls es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt muss dafür gesorgt werden, dass es beim Nachlass-gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen eröffnet wird. Am besten nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem zuständigen Nachlassgericht auf. Falls es kein Testament gibt und gesetzliche Erbfolge eintritt, muss ggf. beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ein Erbschein beantragt werden.

Falls Sie Erbe geworden sind und die Erbschaft annehmen wollen

  • Benachrichtigen Sie alle übrigen Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Hausratversicherung usw.) von dem Todesfall und geben Sie ggfs. die Versicherungskarte zurück.

  • Sofern der Verstorbene Grundeigentum hatte: Beantragen Sie die Grundbuchberichtigung bei dem Grundbuchamt

  • Benachrichtigen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Todesfall das für die Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt über Ihre Erbschaft,
  • Geben Sie ggfs. noch nicht veranlagte Steuererklärungen der letzten Kalenderjahre für den Verstorbenen ab.
  • Sind Mietverträge zu kündigen?
  • Ist mit Banken bezüglich bestehender Darlehensverträge Kontakt aufzunehmen?
  • Kündigen Sie ggfs. Telefon, GEZ, Abonnements, Mitgliedschaften, Versorgungsverträge (Strom, Wasser, etc.)